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Ergänzende Schießstandordnung Schießstand Bilschau

Alle auf dem Schießstand Bilschau (Lang- und Kurzwaffe), unabhängig davon, von welcher Organisation durchgeführten Schießen unterliegen der Schießstandordnung, der DJV Schießvorschrift und der Ergänzenden Schießstandordnung Schießstand Bilschau in der jeweils letzten, gültigen Fassung. Ergänzend können die einzelnen Vorschriften und Satzungen der jeweils den Stand nutzenden Organisationen (z. B. Sportschützen, BDMP) sein.

Jeder Schütze ist für seinen Schuss verantwortlich und hat sich gegen Unfälle mit und ohne Personenschaden, Sachbeschädigungen etc. entsprechend zu versichern (Haftpflicht).

Diese Schießstandordnung ist verbindlich für alle Nutzer dieses Schießstandes, jeder Nutzer des Schießstandes ist verpflichtet, sich vor der Teilnahme entsprechend zu informieren. Zuwiderhandlungen können mit Verweis vom Schießstand geahndet werden!

Allgemeines
Bei allen Übungs- und Wettkampfschießen ist nur ein Büchsenkaliber bis .22 Hornet zugelassen. Großkaliber nur nach Absprache oder laut Schießplan. Max. Schrotstärke 2,4 mm; Abweichungen hiervon ebenfalls nur nach Absprache.

Die Termine ergeben sich aus dem gültigen Schießplan. Weitere Termine nur nach Absprache mit dem Obmann Schießwesen. In den Sommerferien Schleswig – Holsteins findet kein Schießen (Lang- und Kurzwaffe) statt.

Alle Teilnehmer sind verpflichtet, einen geeigneten Gehörschutz zu tragen (Patronenhülsen sind z. B. nicht geeignet).

Um das jagdliche Schießen und die Teilnahme an Landes- und Bundesmeisterschaften zu fördern, unterhält die Kreisjägerschaft Flensburg Schießleistungsgruppen:

Schießleistungsgruppe Langwaffe (mind. Bronzene DJV Schießleistungsnadel LW)
Schießleistungsgruppe Kurzwaffe (mind. Bronzene DJV Schießleistungsnadel KW)
Schießleistungsgruppe Junioren

Eine Teilnahme an diesen Leistungsgruppen kann beim Kreisschießobmann formlos beantragt werden. Die Teilnehmer können zu vergünstigten Konditionen schießen. Förderlich ist eine regelmäßige Teilnahme an den Übungsterminen der Kreisjägerschaft. Die Eintragung der Ergebnisse des 1. Durchganges in die Schießkladde der KJS ist Pflicht!

SchießkladdeJedes Schießen ist in die Schießkladde einzutragen und zu dokumentieren (Schießkladde Bilschau Langwaffe und Schießkladde Bilschau Kurzwaffe). Hier werden u. a. die geworfenen Tauben, die abgerechneten Tauben und die Schussfrequenz, aufgeteilt nach Schrot, Kleinkaliber (bis .22 Hornet) und Großkaliber dokumentiert. Dieses gilt auch für die privaten Vereine!! Wird eine zusätzliche, Vereinseigene Schießkladde geführt, reicht eine Kurzeintragung aus, aus der Datum, Aufsichtführender, Anzahl der teilnehmenden Schützen und der Nachweis über geworfene Tauben und gefallene Schüsse (GK / Großkaliber, KK / Kleinkaliber und Schrot) hervorgeht.

Teilnehmer an den Schießleistungsgruppen sind verpflichtet, hier das Ergebnis des jeweils 1. Durchganges eintragen zu lassen.

Schießkarten (betrifft nur jagdliches Schießen)
Vor der Teilnahme an einem Schießen ist eine Schießkarte zu lösen, der gültige Jagdschein ist unaufgefordert vorzuweisen, die Mitgliedschaft in der Kreisjägerschaft Flensburg ist nachzuweisen. Die Schießkarte ist später dann auch Abrechnungsgrundlage. Nur die Aufsichten tragen bei offiziellen Schießen Ergebnisse in die Schießkarten ein! Bei jedem Schießen tragen nur die eingeteilten Aufsichten die Schießkarten vom Schreiber zum Stand und später vom Stand wieder zum Schreiber. Erst nach dessen Kontrolle (geworfene Tauben, Schussfrequenz) darf der Schütze die Schießkarte an sich nehmen.

Tontauben
Die Tontauben sind Eigentum der Kreisjägerschaft Flensburg. Mit dem Lösen der Schießkarte „ganzer Durchgang“ sind 30 Tauben bezahlt. Das Auslösen zusätzlicher Übungstauben ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Schießwartes (oder der eingeteilten Aufsicht) erlaubt und mit z. Zt. 0,20 € per Stück zu bezahlen. Die zusätzlich geworfenen Tauben sind auf der Schießkarte zu dokumentieren. Eigenmächtiges Auslösen von nicht bezahlten Tauben ist Diebstahl und führt zum Standverweis!

Aufsichten
Den Anweisungen der Standaufsichten ist unbedingt Folge zu leisten. Proteste / Einsprüche sind der Schießstandaufsicht / -leitung mitzuteilen. Dessen Entscheidung ist verbindlich. Ich bitte darum, bei allen evtl. auftretenden Meinungsverschiedenheiten trotzdem höflich miteinander umzugehen. „Pöbeleien“ werden nicht geduldet und entsprechend geahndet.

Alle Aufsichten sind verpflichtet darauf zu achten, dass nach Beendigung des Schießens folgende Arbeiten ausgeführt werden:

Kugelstand:
Alle Scheiben abnehmen, Strom abschalten, leere Hülsen einsammeln.

Taubenstände:
Automat entspannen (unter Strom), Automat auffüllen, leere Kartons aus dem Bunker entfernen, Bunker abschließen. Beide Skeet - Maschinen entspannen, Maschinen auffüllen und leere Kartons entfernen. Hülsen einsammeln, Behälter zurückstellen, Hauptschalter im Kommandostand ausschalten, alle Häuser abschließen!

Kurzwaffe:
Alle Scheiben abnehmen, Hülsen einsammeln (fegen), Strom abschalten, Türen ordnungsgemäß schließen. Benutzte Tassen etc. nicht stehen lassen!

Zuwiderhandlungen können zur Abmahnung bzw. zum Standverweis führen! Nicht durchgeführte Aufräumarbeiten werden von den Organen der Kreisjägerschaft Flensburg ausgeführt und in Rechnung gestellt.

Allg. Informationen zum jagdlichen Schießen:
Wenn wir unser Wild bejagen, haben wir die Pflicht, es mit einem guten, sauberen Schuss zu erlegen. Daher gehört das Üben mit der Büchse und der Flinte auf den Schießstand und nicht ins Revier!

Das jagdliche Schießen auf den Schießständen dient der Übung und Förderung in der Fertigkeit beim Umgang mit den Waffen, die bei der Jagdausübung geführt werden. Es umfasst das Ausbildungs-, Übungs-, Leistungs- und Vergleichsschießen.

Erläuterung:
Ausbildungsschießen (für Jagdscheinanwärter)
Übungsschießen (Kontroll- und Einschießen)
Leistungsschießen (Erwerb der DJV-Schießleistungsnadeln)
Vergleichsschießen (nationale und internationale Wettbewerbe)

Die DJV-Schießvorschrift (DJV = Deutscher Jagdschutz-Verband e. V.) bildet die Grundlage für diese Schießen. Grundsätzlich kann jedes Mitglied der Landesjagdverbände am allgemeinen jagdlichen Schießen teilnehmen. Die Termine können dem Schießplan entnommen werden – eine Büchse im Kaliber HORNET, Flinten und Kurzwaffen können nach Absprache geliehen werden.

Die Bedingungen der DJV – Jahresschießnadeln (neue Bedingungen seit 04/2001):

Kugel: 10 Schuss auf beliebige DJV-Wildscheiben, Anschlagart entsprechend. Von 100 möglichen Ringen mindestens 60 Ringe. Bei Erfüllen dieser Bedingung Erwerb der DJV - Jahresschießnadel Büchse.

Schrot: 15 bewegliche Ziele, z. B. Trap oder Skeet, mindestens 4 Treffer. Bei Erfüllen dieser Bedingung Erwerb der DJV - Jahresschießnadel Flinte.

Die DJV – Jahresteilnehmernadel kann jeder erwerben, der an einem DJV – Schießen teilgenommen hat.

Anm.: Lt. Beschluss auf der Landesschießwartesitzung 2001 wird o. g. Nadel in Schleswig-Holstein nur noch auf freiwilliger Basis verteilt (geforderte Leistungen sind zu niedrig). Es wurde eine neue Schießnadel gestiftet:

Die Bedingungen der LJV – Jahresschießnadel (alte Bedingungen vor 04/2001):
Kugel: Je 5 Schuss auf beliebige DJV-Wildscheiben, hier stehender Bock und sitzender Fuchs, Anschlagart entsprechend. Von 100 möglichen Ringen mindestens 60 Ringe.

Schrot: 15 bewegliche Ziele, Trap oder Skeet, mindestens 6 Treffer.

Werden die oben genannten Bedingungen erfüllt, erwirbt man die neu gestiftete LJV – Jahresschießleistungsnadel.

Das Schießen (um die Jahresschießnadeln) kann beliebig oft, auch am selben Tage, unter Trennung von Büchsen- und Flintenschießen wiederholt werden.

Die Bedingungen der DJV-Schießleistungsnadel Langwaffe:
15 Tauben Trap erreichbar 15 x 5 Punkte
15 Tauben Skeet erreichbar 15 x 5 Punkte
5 Schuss Rehbockscheibe, stehend angestrichen erreichbar 5 x 10 Punkte
5 Schuss Stehender Überläufer, stehend freihändig erreichbar 5 x 10 Punkte
5 Schuss Fuchsscheibe, liegend freihändig erreichbar 5 x 10 Punkte
5 Schuss flüchtiger Überläufer, stehend freihändig erreichbar 5 x 10 Punkte

Beim kombinierten Büchsen- und Flintenschießen können maximal 350 Punkte (ein Ring = 1 Punkt, eine Taube = 5 Punkte) erreicht werden.

220 Punkte Bronzene Schießleistungsnadel
260 Punkte Silberne Schießleistungsnadel
300 Punkte Goldene Schießleistungsnadel
320 Punkte Sonderstufe in Gold

Die Bedingungen der DJV-Schießleistungsnadel Kurzwaffe:
5 Schuss Zeitschießen, 7 Sek. Vorlauf, 3 Sek. Zeit, Schütze steht mit ausgestrecktem Schießarm im Winkel von 45°.
erreichbar 5 x 10 Punkte

2 x 5 Schuss Fertigkeitsschießen, 4 Sek. Vorlauf, 4 Sek. Zeit, Schütze lässt Arme herabhängen, Waffe befindet sich im Futteral unter der in Hüfthöhe an einem Punkt geschlossener Bekleidung
erreichbar 10 x 10 Punkte

5 Schuss Schnellfeuerschießen, 4 Sek. Vorlauf, 8 Sek. Zeit, Schütze steht mit ausgestrecktem Schießarm im Winkel von 45°
erreichbar 5 x 10 Punkte

Beim Kurzwaffenschießen können maximal 200 Punkte (1 Ring = 1 Punkt) erreicht werden.

145 Punkte Bronzene Schießleistungsnadel
165 Punkte Silberne Schießleistungsnadel
175 Punkte Goldene Schießleistungsnadel
185 Punkte Sonderstufe in Gold

Aufsichten
Als sachkundige Aufsichten gelten nur solche, die dem Kreisschießobmann gegenüber ausreichende Kenntnis der Schießstandordnung, der DJV Schießvorschrift und der ergänzenden Schießstandordnung (Theorie) nachgewiesen haben. Auch ist eine regelmäßige Teilnahme (Praxis) an DJV Schießen erforderlich; die Aufsicht sollte mindestens 3 Jahresjagdscheine gelöst haben. Zugelassene Aufsichten werden in einem gesonderten Blatt dokumentiert.

Preisliste Jagdliches Schießen
Langwaffe:
Ganzer Durchgang 8,00 €
Nachlösen Trap und Skeet je 15 Tauben 6,00 €
Nachlösen Trap oder Skeet 3,00 €
Rollhase (10 Hasen) 3,00 €
Je Waffe Kontroll- oder Einschießen (5 Schuss) 3,00 €
Einzelne Taube 0,20 €
Kurzwaffe:
Tageskarte Kurzwaffe je Waffe 3,00 €
Kurzwaffe leihen 3,00 €
Nichtmitglieder LJV Schleswig-Holstein (Tag) 5,00 €Leistungsgruppen:
Langwaffe ganzer Durchgang 5,00 €
Kurzwaffe Jahreskarte 30,00 €
Junioren ganzer Durchgang 3,00 €
Sonstiges:
LJV Jahresnadel 1,50 €
DJV Schießleistungsnadel, Urkunde 5,00 €
Ansprechpartner:
Drießen, Jürgen - Kreisschießobmann - 04602-967497
Thomsen, Jürgen Heinrich – 1. stv. Kreisschießwart - 04630-280
Caspersen, Hans Hermann – 2. stv. Kreisschießwart - 04607-1249

Kurzwaffenschießen jeden Samstag 10:00 - 12:00 Uhr oder nach Absprache ab 09:00 Uhr. Großkaliber ab 11:00 Uhr jederzeit möglich.

Freienwill, im Januar 2005

gez. Jürgen Drießen, Kreisschießobmann u. stv. Landesschießobmann