Bei den unteren Jagdbehörden der Kreise werden Kreisjägermeister bestellt, die die Behörde in allen jagdlichen Fragen beraten.

Außerdem ist der Kreisjägermeister Vorsitzender der Prüfungskommission für die Jägerprüfung, der Prüfung zur Erlangung des ersten Jahresjagdscheines.
Mit weiteren Prüfern werden die Leistungen der Prüflinge beim jagdlichen Schießen, in der schriftlichen und in der mündlich-praktischen Prüfung bewertet.





Kreisjägermeister (Land)

stellv. Kreisjägermeister (Land)

Kreisjägermeister (Stadt)

stellv. Kreisjägermeister (Stadt)